AGB

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Peleman Industries NV abgeschlossenen Verträge. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Abweichende Regelungen, insbesondere andere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Peleman Industries NV ausdrücklich bestätigt werden.


2. Auftrag

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Peleman Industries NV ist berechtigt, Änderungen der Modelle, Konstruktionen und/oder Ausstattungen der bestellten Geräte vorzunehmen, sofern sich dadurch keine wesentliche Funktionsänderung der Geräte ergibt. Aufträge werden für Peleman Industries NV erst aufgrund schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich, es sei denn, dass der Auftrag schon vorher ausgeführt wird. Bei Auftragsausführung vor schriftlicher Bestätigung gilt die Lieferung als Auftragsbestätigung. Der Kunde hält sich an seinen Auftrag drei Wochen gebunden, lehnt Peleman Industries NV die Annahme nicht binnen drei Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt die Auftragsbestätigung als erteilt. Mündliche und/oder schriftliche Nebenabreden unserer Mitarbeiter sowie Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sind nur gültig, wenn sie von Peleman Industries NV schriftlich bestätigt werden.


3. Preise

Die angegebenen Preise sind Nettopreise, die anfallende Mehrwertsteuer ist zusätzlich zu bezahlen. Die Preise in unseren Listen und Angeboten sind freibleibend, die Berechnung erfolgt zu den jeweils am Liefertag gültigen Preisen. Die Preise gelten netto ab Lager, ausschließlich Verpackung, Porto und Fracht sowie – soweit vom Kunden ausdrücklich gefordert – Transportversicherung.


4. Lieferung

Lieferung und/oder Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden mit Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Person, Firma oder Anstalt über. Rücksendungen werden von Peleman Industries NV nur dann angenommen, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Angegebene Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Liefertermine sind für Peleman Industries NV jedoch unverbindlich und stellen keine Fixtermine dar. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt den Kunden nicht zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung, der Kunde hat jedoch im Falle des Verzuges von Peleman Industries NV ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die hierzu erforderliche Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen und mindestens eine Frist von vier Wochen ab Eingang der Nachfristsetzung bei Peleman Industries NV gewähren. Peleman Industries NV ist zu Teillieferungen berechtigt, diese gelten als selbständige Lieferung und sind ohne Rücksicht auf ausstehende Festlieferungen gemäß den nachstehenden Bedingungen zu bezahlen.


5. Eigentumsvorbehalt

Peleman Industries NV behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden vor. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum unter Hinweis auf die Rechte von Peleman Industries NV abzuwehren sowie Peleman Industries NV unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Kosten erforderlicher Abwehrmaßnahmen trägt der Kunde.


6. Gewährleistung

Peleman Industries NV gewährleistet, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Fabrikations- und Lagerschäden ist. Für Schäden, die durch Unfall, fehlerhafte Bedienung sowie bei Reparaturen durch nicht von Peleman Industries NV autorisierte Techniker entstanden sind, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt wenn Schäden durch Nichtbeachtung der vom Hersteller angegebenen Bedienungshinweise und Richtlinien beim Gebrauch oder bei der Bedienung entstehen. Die Gewährleistung erlischt ferner bei Verwendung von herstellerfremden Werkteilen oder Zubehören. Bei Verwendung einzelner Komponenten fremder Herkunft erlischt die Gewährleistung auch für den Rest der jeweiligen Einrichtung. Weist die gelieferte Ware Mängel auf oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Peleman Industries NV nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Scheitert die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung im Wiederholungsfall und sind dem Kunden weitere Nachbesserungen und/oder Ersatzlieferungen unzumutbar, ist er berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder zu mindern. Weitergehende Ansprüche sind nur unter den Voraussetzungen dieser Bestimmungen möglich. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Sie beginnt mit dem Datum der Lieferung. Alle weiteren Ansprüche auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, insbesondere Folgeschäden wirtschaftlicher Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen gelten nicht für Gebrauchtgeräte, die von Peleman Industries NV unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Kosten, die durch unbegründete Mängelrügen anfallen, sind vom Kunden zu erstatten.


7. Mängelrügen

Offensichtliche Mängel sind Peleman Industries NV unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Im übrigen gelten, insbesondere im Verhältnis zu Vollkaufleuten, die gesetzlichen Bestimmungen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Peleman Industries NV bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber Peleman Industries NV aus.


8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von Peleman Industries NV sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Befindet sich der Kunde im Verzug werden Mahngebühren fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Peleman Industries NV ist im Falle des Zahlungsverzugs ferner berechtigt, Lieferungen aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten sowie sämtliche gegen den Kunden gerichtete Ansprüche fällig zu stellen. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich Peleman Industries NV ausdrücklich vor. Eine Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen und/oder Abzüge jeder Art gegen Forderungen von Peleman Industries NV sind nur zulässig, soweit die Gegenforderung von Peleman Industries NV unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zahlungen sind direkt an Peleman Industries NV zu leisten, Vertreter ohne Inkassovollmacht sind nicht zum Zahlungsempfang berechtigt.


9. Druckerzeugnisse und Dienstleistungen

Für Druckerzeugnisse und Dienstleistungen im Druckbereich gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Vor dem endgültigen Druck wird ein Druckmuster erstellt, das dem Kunden separat in Rechnung gestellt wird. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu überprüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Zugesagte Lieferzeiten beginnen mit dem schriftlichen Eingang dieser Erklärung. Verlangt der Auftraggeber nach Freigabe des Auftrages Änderungen, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit. Diese beginnt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Änderungen durch den Kunden. Für Verzögerungen infolge verspäteter Rücksendung haften wir nicht. Preisänderungen zwischen Vertragsabschluß und dem Tage der Druckerstellung hat der Kunde zu tragen. Der Kunde akzeptiert Über- und Minderlieferungen bis zu 10%.


10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Peleman Industries NV und dem Kunden gilt belgisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und alle sich aus diesen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz von Peleman Industries NV in Puurs, Belgien. Sollte der Firmensitz verlegt werden, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand dann der neue Firmensitz von Peleman Industries NV. Die Firma Peleman Industries GmbH mit Sitz in Oberhausen (Deutschland) ist zum Inkasso berechtigt. Sie kann Forderungen im eigenen Namen in Deutschland vor deutschen Gerichten geltend machen. Für diesen Fall ist Gerichtsstand Oberhausen bzw. für den Fall der Verlegung des Firmensitzes das zuständige Gericht am neuen Firmensitz der Peleman Industries GmbH.


11. Schlußbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen sowie die der allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ganzes nicht berührt. An Stelle der unwirksamen und/oder nichtigen Bestimmung gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.


Peleman Industries NV 2008/V1.1